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Immobilienrente: Mit ImmoRentenPlus mehr Geld fürs Alter

Sie wollen Ihr Haus:

  • Renovieren oder altersgerecht umbauen?
  • Ihre Kinder beim Kauf einer Wohnung unterstützen?
  • Sie hätten gern mehr Bargeld, um Ihren Ruhestand zu genießen?

Ihr Vermögen ist in Ihrem Haus gebunden, aber von Ihrer Rente können Sie sich kaum etwas leisten? Mit der Immobilienrente ImmoRentenPlus können Sie das ändern!

ImmoRentenPlus: Das Darlehen für Menschen ab 65

ImmoRentenPlus ist ein Darlehen für Menschen ab 65 Jahren. Bei selbst genutztem Immobilieneigentum können Sie sich einen Teil des Immobilienwertes auszahlen lassen. Dieser so genannte Immobilienverzehr wird wie jede Hypothek im Grundbuch eingetragen. Sie bleiben jedoch weiterhin uneingeschränkter Eigentümer Ihrer Immobilie.

Die Besonderheit der Immobilienrente ImmoRentenPlus

Die Rückzahlung des Darlehens wird erst beim Auszug, Verkauf oder mit Ihrem Ableben fällig. Es gibt keine laufenden Zins- und Tilgungszahlungen. Sollten Sie vorher ausziehen oder Ihr Immobilieneigentum verkaufen, ist das Darlehen zu diesem Zeitpunkt samt angefallener Zinsen und Kosten zurückzuzahlen.

Gleichbleibende Zinsen schaffen Sicherheit

Wenn Sie die Immobilienrente ImmoRentenPlus abschließen, wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die Zinsentwicklung der kommenden Jahre hat keinen Einfluss auf Ihr Darlehen. So wissen Sie jederzeit, welchen Betrag Sie zurückzahlen müssen.

Steuerfreie Auszahlung

Die Auszahlung der Immobilienrente ImmoRentenPlus ist vollkommen steuerfrei und hat keine Auswirkungen auf Ihre Rente! Jeder Zugriff auf Ihre persönlichen Ersparnisse oder auf Ihre Rente ist ausgeschlossen. Nur Ihre Immobilie haftet, nicht Ihr sonstiges Vermögen. Dadurch sind nicht nur Sie geschützt, sondern auch Ihre Erben. Der Eintrag im Grundbuch dient als Sicherheit für die Immobilienrente. Die Haftung ist auf den Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Rückzahlung beschränkt. Ihre Erben können sich dann später entscheiden, ob sie die Immobilie behalten möchten und das Darlehen ablösen oder diese veräußern. Sie müssen das Erbe also nicht ausschlagen.

Quelle: Immokasse GmbH